Regalprüfung nach DIN EN 15635

 

Regalprüfung nach DIN EN 15635

Nach § 10 „Prüfung der Arbeitsmittel” der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen Regale einer Prüfpflicht. Bei einer Regalprüfung handelt es sich um eine Kontrolle von Lagereinrichtungen und -geräten nach DIN EN 15635 in Verbindung mit DGUV 108-007, die von einer befähigten und fachkundigen Person vorzunehmen ist. Die Betreiber werden hierin verpflichtet, ihre Regalanlagen mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person überprüfen zu lassen.

Regelungen für Regalprüfungen

Da Lagereinrichtungen Arbeitsmittel sind, gelten für sie die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Als Betreiber gewerblicher genutzter Regalsysteme müssen Sie die Regalsicherheit durch eine regelmäßige Prüfung der Lagereinrichtungen und -geräte sicherstellen.
Dabei verlangt § 10 der Betriebssicherheitsverordnung die jährliche Kontrolle der Regalanlagen durch einen befähigten Regalinspekteur. Wichtig für die Regalprüfung ist zudem die Norm DIN EN 15635. Sie unterscheidet unter anderem zwischen der Sichtkontrolle und der Experteninspektion. Bei der Durchführung von Regalinspektionen sind außerdem die Vorgaben der DGUV Regel 108-007 (vormals BGR) zu beachten.

Dabei regeln die folgenden normativen Vorschriften und Regeln, welche Qualifikation ein Prüfer haben muss, wie eine Prüfung durchzuführen ist, wie Schäden eingeordnet werden und wie oft eine Prüfung vorgeschrieben ist:

Welche Regale nach DIN 15635 geprüft werden müssen

Wesentliche und prüfpflichtige Lagereinrichtungen sind:

Wöchentliche Regalprüfung (sogenannte Sichtkontrolle)

Im Rahmen einer wöchentlichen Regalinspektion wird untersucht, ob das Regal durch das Be- oder Entladen Schaden genommen hat. Die Sichtkontrolle schließt ebenfalls die Prüfung der fachgerechten Einlagerung der Güter mit ein. Die Güterlagerung ist nur zulässig, wenn das Regal den erforderlichen Gewichts- und Größenanforderungen der Lagergüter gerecht wird. Auch die Ladungsträger und Paletten werden bei dieser Prüfung einer Kontrolle unterzogen. Die Sichtprüfung kann hierbei durch einen internen Mitarbeiter Ihres Unternehmens oder durch einen Regalinspekteur durchgeführt werden.

Jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635 und DGUV-REGEL 108-007

Weitaus umfangreicher als die wöchentliche Regalinspektion ist die sogenannte Experteninspektion, die gemäß BetrSichV und DIN EN 15635 von einer befähigten und fachkundigen Person vorzunehmen ist und spätestens alle 12 Monate vorzunehmen ist.

Durchführung der Regalprüfung gemäß DIN EN 15635

Leistungen Regalprüfung