Regalprüfung nach DIN EN 15635

Regalprüfung nach DIN EN 15635
Nach § 10 „Prüfung der Arbeitsmittel” der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen Regale einer Prüfpflicht. Bei einer Regalprüfung handelt es sich um eine Kontrolle von Lagereinrichtungen und -geräten nach DIN EN 15635 in Verbindung mit DGUV 108-007, die von einer befähigten und fachkundigen Person vorzunehmen ist. Die Betreiber werden hierin verpflichtet, ihre Regalanlagen mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person überprüfen zu lassen.
Regelungen für Regalprüfungen
Da Lagereinrichtungen Arbeitsmittel sind, gelten für sie die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Als Betreiber gewerblicher genutzter Regalsysteme müssen Sie die Regalsicherheit durch eine regelmäßige Prüfung der Lagereinrichtungen und -geräte sicherstellen.
Dabei verlangt § 10 der Betriebssicherheitsverordnung die jährliche Kontrolle der Regalanlagen durch einen befähigten Regalinspekteur. Wichtig für die Regalprüfung ist zudem die Norm DIN EN 15635. Sie unterscheidet unter anderem zwischen der Sichtkontrolle und der Experteninspektion. Bei der Durchführung von Regalinspektionen sind außerdem die Vorgaben der DGUV Regel 108-007 (vormals BGR) zu beachten.
Dabei regeln die folgenden normativen Vorschriften und Regeln, welche Qualifikation ein Prüfer haben muss, wie eine Prüfung durchzuführen ist, wie Schäden eingeordnet werden und wie oft eine Prüfung vorgeschrieben ist:
- § 5 ArbSchG – der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen
- BetrSichV – individuelle Gefährdungsbeurteilung
- DGUV 108-007 (früher BGR) – „Lagereinrichtungen und -geräte”
- DIN EN 15635 – Vorgaben zur Durchführung der Regalprüfungen
Welche Regale nach DIN 15635 geprüft werden müssen
Wesentliche und prüfpflichtige Lagereinrichtungen sind:
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Ein- und Durchfahrregale
- Durchlaufregale
- Mehrgeschossanlagen
- Lagerbühnen
- Spezialregale
Wöchentliche Regalprüfung (sogenannte Sichtkontrolle)
Im Rahmen einer wöchentlichen Regalinspektion wird untersucht, ob das Regal durch das Be- oder Entladen Schaden genommen hat. Die Sichtkontrolle schließt ebenfalls die Prüfung der fachgerechten Einlagerung der Güter mit ein. Die Güterlagerung ist nur zulässig, wenn das Regal den erforderlichen Gewichts- und Größenanforderungen der Lagergüter gerecht wird. Auch die Ladungsträger und Paletten werden bei dieser Prüfung einer Kontrolle unterzogen. Die Sichtprüfung kann hierbei durch einen internen Mitarbeiter Ihres Unternehmens oder durch einen Regalinspekteur durchgeführt werden.
Jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635 und DGUV-REGEL 108-007
Weitaus umfangreicher als die wöchentliche Regalinspektion ist die sogenannte Experteninspektion, die gemäß BetrSichV und DIN EN 15635 von einer befähigten und fachkundigen Person vorzunehmen ist und spätestens alle 12 Monate vorzunehmen ist.
Durchführung der Regalprüfung gemäß DIN EN 15635
- Die Prüfung von Regalanlagen geschieht im laufendem Betrieb.
- Die Prüfung und mögliche Beanstandungen werden in einem Inspektionsprotokoll dokumentiert.
- Nach Abschluss der Regalinspektion nach DIN EN 15635 wird eine Prüfplakette angebracht.
- Als Betreiber der Lagereinrichtung können Sie sofort nach der Sicherheitsprüfung nachvollziehen, in welchem Zustand sich die Regaleinrichtung befindet und welche Mängel festgestellt wurden.
Leistungen Regalprüfung
- Regalprüfung (Expertenprüfung) nach BetrSichV §10, DIN EN 15635 und DGUV-Regel 108-007 (ehemals BGR 234)
- Prüfung ohne Unterbrechung im laufendem Betrieb
- Prüfung sämtlicher Regalsysteme, auch unbekannter Herkunft
- Detaillierte Prüfdokumentation
- Regalprüfungen durch qualifizierte Regalprüfer